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24 Stunden Pflege zu Hause - Ab Januar 2025 gilt der neue Mindestlohn
Seit Januar 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn. In den Jahren 2017, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 wurde die Höhe bereits angepasst. Auch ab Januar 2025 steigt der Satz und gilt auch für die sogenannte 24 Stunden Pflege zu Hause durch Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab Januar 2025
Bisher betrug der gesetzliche Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland pro Stunde 12,41 Euro. Der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission wurde von der Bundesregierung verabschiedet. Zum 1 Januar 2025 sollen die Arbeitnehmer mindestens 12,82 Euro pro Stunde erhalten. Arbeitet ein Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche und wird nach Mindestlohn vergütet, so verdient er monatlich etwas mehr als 2.220,00 Euro brutto.
Gilt der deutsche Mindestlohn auch für die 24 Stunden Pflege zu Hause?
Viele Interessenten und Kunden stellen sich immer wieder die Frage: Gilt der deutsche Mindestlohn auch für die sogenannte 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause durch polnische Pflegekräfte?
Die Antwort lautet: Es kommt auf die Form der Beschäftigung an.
Der deutsche Mindestlohn für die osteuropäische Betreuungskraft in der häusliche Pflege JA / NEIN ?
- Die Betreuungskraft wird von Ihnen direkt im Haushalt angestellt. Sie sind der Arbeitgeber : JA
- Die Betreuungskraft wird über eine Pflege-Vermittlungsagentur im Rahmen der Entsendung vermittelt. Der Arbeitgeber ist die Entsendefirma aus Polen: JA
- Die Betreuungskraft hat ein eigenes Gewerbe.Vorsicht vor Scheinselbständigkeit. NEIN
Steigen dadurch die monatlich Kosten für die sogenannte 24 Stunden Pflege zu Hause?
Die monatlichen Kosten einer 24 Stunden Pflege werden sicherlich durch die Erhöhung des Mindestlohnes steigen. Es ist zu beachten, dass durch die Erhöhung auch die Sozialabgaben und Steuern im Heimatland parallel steigen. Schon heute kostet eine legal beschäftigte polnische bzw. osteuropäische Betreuungskraft zwischen 2450 und 3000 Euro. Bei manchen Agenturen sogar über 3500 Euro. Vermittlungsagenturen die Kräfte unter 2400 Euro anbieten, drängt sich der Verdacht einer nicht mit dem Mindestlohn konformen Vergütung der Betreuungskräfte auf, die zu erheblichen Sanktionen für alle Beteiligten führen kann.
Folgen bei Nichtbeachtung des Mindestlohnes
Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht bezahlt und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro rechnen.
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