Finanzielle Entlastung in der häuslichen Pflege
Welche finanzielle Entlastung steht Ihnen für die häusliche 24 Stunden Pflege zur Verfügung ?
Zur Finanzierung der häuslichen privaten Pflege und Betreuung können das Pflegegeld (je nach Pflegegrad 2 bis 5) zwischen 316 € und 901 € im Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegrad / Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 | 125 EUR* |
Pflegegrad 2 | 316 EUR |
Pflegegrad 3 | 545 EUR |
Pflegegrad 4 | 728 EUR |
Pflegegrad 5 | 901 EUR |
* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI. Diese Leitungen gelten nur für stundenweise Betreuung und nur von in Deutschland geprüften Kräften. Unsere Dienstleistungen sind zurzeit davon ausgeschlossen. Ab Pflegegrad 2 können die Pflegeleistungen allerdings für unsere Dienstleistungen zu der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Verhinderungspflege
Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Steuervorteile
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
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