Finanzielle Entlastung in der häuslichen Pflege
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Welche finanzielle Entlastung steht Ihnen für die häusliche 24 Stunden Pflege zur Verfügung ?
Zur Finanzierung der häuslichen privaten Pflege und Betreuung können das Pflegegeld (je nach Pflegegrad 2 bis 5) zwischen 332 € und 947 € im Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegrad / Pflegegeld pro Monat ab Januar 2024
Pflegegrad 1 | 125 EUR* |
Pflegegrad 2 | 332 EUR |
Pflegegrad 3 | 573 EUR |
Pflegegrad 4 | 765 EUR |
Pflegegrad 5 | 947 EUR |
* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI. Diese Leistungen gelten nur für stundenweise Betreuung und nur von in Deutschland geprüften Kräften. Unsere Dienstleistungen sind zurzeit davon ausgeschlossen. Ab Pflegegrad 2 können die Pflegeleistungen allerdings für unsere Dienstleistungen zu der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Verhinderungspflege
Als sogenannte Verhinderungspflege wird eine notwendige Ersatzpflege bezeichnet, die bei Urlaub oder Erkrankung die Pflege des Angehörigen übernimmt. Anspruch für diese Pflegeform besteht für maximal sechs Wochen und 1612 € im Jahr. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Kosten.
Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Weitere Informationen zum Pflegegeld 2024
Steuervorteile
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
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