Finanzielle Entlastung in der häuslichen Pflege
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Welche finanzielle Entlastung steht Ihnen für die häusliche 24 Stunden Pflege zur Verfügung ?
Zur Finanzierung der häuslichen privaten Pflege und Betreuung können das Pflegegeld nach § 37 SGB XI (je nach Pflegegrad 2 bis 5) zwischen 347 € und 990 € im Monat bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegrad / Pflegegeld pro Monat ab Januar 2025
Pflegegrad 1 | 131 EUR* |
Pflegegrad 2 | 347 EUR |
Pflegegrad 3 | 599 EUR |
Pflegegrad 4 | 800 EUR |
Pflegegrad 5 | 990 EUR |
* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI. Diese Leistungen gelten nur für stundenweise Betreuung und nur von in Deutschland geprüften Kräften. Unsere Dienstleistungen sind zurzeit davon ausgeschlossen. Ab Pflegegrad 2 können die Pflegeleistungen allerdings für unsere Dienstleistungen zu der Finanzierung in Anspruch genommen werden.

Leistungen der Verhinderungspflege
Als sogenannte Verhinderungspflege wird eine notwendige Ersatzpflege bezeichnet, die bei Urlaub oder Erkrankung die Pflege des Angehörigen übernimmt. Anspruch für diese Pflegeform besteht für maximal sechs Wochen und 1685 € im Jahr. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Kosten.
Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 927 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Weitere Informationen zum Pflegegeld 2025
Steuervorteile
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
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