Pflegegeld 2025

Pflegegeld 2025 - Zum 1. Januar 2025 steigt das Pflegegeld

Ab 1. Januar 2025 wurden das Pflegegeld und die Pflegeleistungen um erhöht. Je nach Pflegegrad 2 bis 5 erhalten die Pflegebedürftige jetzt bis zu 44 Euro mehr.

24 Stunden Pflege zu Hause - Pflegegeld 2025

Das Pflegegeld steigt ab 2025. Die Erhöhung gilt ebenfalls in der sogenannten Pflege und Betreuung zu Hause.

In der Bundesrepublik zählte das Statistische Bundesamt im Jahre 2021 ca. fünf Millionen Pflegebedürftige. Im Jahre 2001 waren es noch die Hälfte (2,5 Millionen). Wir werden immer älter und dies macht sich natürlich bemerkbar. Viele Pflegebedürftige werden von Familienmitgliedern betreut oder greifen zu einer sogenannte Pflege zu Hause durch Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa.
Eine Erhöhung des Pflegegeldes kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. Das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) macht es möglich.

Pflegegeld in der häuslichen Pflege

Pflegegradbis 31.12.2024aktuell ab 01.01.2025
Pflegegrad 1/ */ *
Pflegegrad 2332 Euro347 Euro
Pflegegrad 3572 Euro599 Euro
Pflegegrad 4764 Euro800 Euro
Pflegegrad 5946 Euro990 Euro

* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.

Was ändert sich 2025 in der Verhinderungspflege?

In der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege folgt 2025 anders als noch im letzten Jahr (2024) ebenfalls eine Erhöhung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt 6 Wochen (Pflegegrad 2 bis 5) und eine sechsmonatige Vorpflegezeit in einer häuslichen Umgebung.

Die Verhinderungspflege beträgt pro ab 2025 pro Jahr 1.685 Euro.
Zusätzlich können nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege anteilig (927 Euro), für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Es stehen somit pro Jahr insgesamt 2.612 Euro zur Verfügung.

Für junge Erwachsene unter 25 Jahre (Pflegegrad 4 und 5) wurden die Leistungen seit 1. Januar 2024 erweitert.

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege

Pflegegradbis 31.12.2024aktuell ab 01.01.2025
Pflegegrad 1**
Pflegegrad 2761 Euro796 Euro
Pflegegrad 31.432 Euro1.497 Euro
Pflegegrad 41.778 Euro1.859 Euro
Pflegegrad 52.200 Euro2.299 Euro

* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro / Monat.

Pflegesachleistungen - Erhöhung ab 1. Januar 2025

Auch die Pflegesachleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent.
Bei diesen Leistungen handelt es sich um individuelle Betreuung wie z.B. Haushaltshilfe und Unterstützung bei der Körperpflege. Erbracht werden diese Leistungen stundenweise durch einen ambulanten Pflegedienst.

Vollstationäre Pflege - Leistungsbeträge ab 1. Januar 2025.

Bei der vollstationärer Pflege z.B. Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Versorgung, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.

Vollstationäre Pflege - Leistungen

Vollstationäre Pflege - Pflegeheim

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1131 Euro *
Pflegegrad 2805 Euro
Pflegegrad 31.319 Euro
Pflegegrad 41.855 Euro
Pflegegrad 52.096 Euro

* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro / Monat.

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege steigt zum 1. Januar 2025

Die Pflegekasse unterstützt die im Pflegeheim lebenden Pflegebedürftigen seit zwei Jahren mit Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach § 43c SGB XI. Die Zuschüsse sind ausschließlich für die Pflegekosten gedacht. Seit 1. Januar 2024 wurden die Prozentsätze erhöht. Die Höhe richtet sich nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

Aufenthaltsdauer im PflegeheimZuschlag 2023Zuschlag ab 01. Januar 2024
Im ersten Jahr5 Prozent15 Prozent
Im zweiten Jahr25 Prozent30 Prozent
Im dritten Jahr45 Prozent50 Prozent
Ab dem vierten Jahr70 Prozent75 Prozent

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