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Pflegegeld 2026 - Keine Erhöhung gegenüber 2025
Ab 1. Januar 2025 wurden das Pflegegeld und die Pflegeleistungen erhöht. Im Jahr 2026 gibt es leider keine Änderung gegenüber 2025. Die nächste Erhöhung ist erst ab 2028 geplant.
Ab 2026 gibt es keine Erhöhung des Pflegegeldes in der sogenannten Pflege und Betreuung zu Hause.
In der Bundesrepublik zählte das Statistische Bundesamt im Jahre 2021 ca. fünf Millionen Pflegebedürftige. Im Jahre 2001 waren es noch die Hälfte (2,5 Millionen). Wir werden immer älter und dies macht sich natürlich bemerkbar. Viele Pflegebedürftige werden von Familienmitgliedern betreut oder greifen zu einer sogenannte Pflege zu Hause durch Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa.
Eine Erhöhung des Pflegegeldes kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. Das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) macht es möglich.
Pflegegeld in der häuslichen Pflege
| Pflegegrad | bis 31.12.2024 | aktuell |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | / * | / * |
| Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 572 Euro | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 764 Euro | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 946 Euro | 990 Euro |
* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.
Was änderte sich 2025 in der Verhinderungspflege?
In der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege folgte 2025 eine Erhöhung. Im Jahr 2026 gibt es keine geplanten Änderungen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt 6 Wochen (Pflegegrad 2 bis 5) und eine sechsmonatige Vorpflegezeit in einer häuslichen Umgebung.
Die Verhinderungspflege beträgt aktuell pro Jahr 1.685 Euro.
Zusätzlich können nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege anteilig (927 Euro), für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Es stehen somit pro Jahr insgesamt 2.612 Euro zur Verfügung.
Für junge Erwachsene unter 25 Jahre (Pflegegrad 4 und 5) wurden die Leistungen seit 1. Januar 2024 erweitert.
Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
| Pflegegrad | bis 31.12.2024 | aktuell |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | * | * |
| Pflegegrad 2 | 761 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.432 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.778 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.200 Euro | 2.299 Euro |
* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro / Monat.
Pflegesachleistungen - Aktuell bereits ab 1. Januar 2025
Auch die Pflegesachleistungen stiegen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent.
Bei diesen Leistungen handelt es sich um individuelle Betreuung wie z.B. Haushaltshilfe und Unterstützung bei der Körperpflege. Erbracht werden diese Leistungen stundenweise durch einen ambulanten Pflegedienst.
Vollstationäre Pflege - Aktuelle Leistungsbeträge ab 1. Januar 2025
Bei der vollstationärer Pflege z.B. Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Versorgung, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Vollstationäre Pflege - Pflegeheim
| Pflegegrad | maximale Leistungen pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 Euro * |
| Pflegegrad 2 | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.096 Euro |
* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro / Monat.
Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2025
Die Pflegekasse unterstützt die im Pflegeheim lebenden Pflegebedürftigen seit zwei Jahren mit Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach § 43c SGB XI. Die Zuschüsse sind ausschließlich für die Pflegekosten gedacht. Seit 1. Januar 2024 wurden die Prozentsätze erhöht. Die Höhe richtet sich nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.
| Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Zuschlag 2023 | Zuschlag aktuell |
|---|---|---|
| Im ersten Jahr | 5 Prozent | 15 Prozent |
| Im zweiten Jahr | 25 Prozent | 30 Prozent |
| Im dritten Jahr | 45 Prozent | 50 Prozent |
| Ab dem vierten Jahr | 70 Prozent | 75 Prozent |
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