Kosten polnische Pflegekraft

Die monatlichen Kosten einer polnischen Pflegekraft bestimmen folgende Faktoren:

  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Pflegegrad des Pflegebedürftigen
  • Mobilität der pflegebedürftigen Person (evtl. Transfer Bett-Rollstuhl)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (evtl. zwei zu pflegenden Personen)
  • Mögliche Nachteinsätze (Anzahl und Regelmäßigkeit)
  • Führerschein
Kosten polnische Pflegekraft

Ein Richtwert der monatlichen Kosten einer polnischen Pflegekraft in der häuslichen Betreuung

Betreuungskraft

mit geringen Sprachkenntnissen
ab 2350,- bis 2450,- € / Monat
  • inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & MiLoG

Betreuungskraft

mit mittleren Sprachkenntnissen
ab 2450,- bis 2550,- € / Monat
  • inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & MiLoG

Betreuungskraft

mit guten Sprachkenntnissen
ab 2550,- bis 2700,- € / Monat
  • inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & MiLoG

Betreuungskraft

mit sehr guten Sprachkenntnissen
ab 2700,- bis 2900,- € / Monat
  • inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, Steuern & MiLoG

Zusätzliche Kosten

Betragen maximal bei aktuellen Benzinpreisen 250 Euro pro Betreuungskraft (Hin- und Rückfahrt zusammen) und finden in der Regel 4 bis 6 mal im Jahr (alle 2-3 Monate) statt.

An manchen Feiertagen wird der Tagessatz doppelt berechnet. Die Anzahl der Feiertage variiert 6-12 Tage/Jahr je nach Anbieter.

Ein separates Zimmer mit Bett und Kleiderschrank, sowie Verpflegung müssen der Betreuungskraft unentgeltlich bereitgestellt werden.

Weitere eventuelle Leistungen

  • …ohne Pflegebedarf zuzüglich: 50,- € bis 100,- €/ Monat
  • …mit Pflegebedarf zuzüglich: 150,- € bis 250,- €/ Monat
  • keine Bearbeitungsgebühren
  • keine Jahresgebühren
  • keine Vermittlungsgebühren

Kostenbeispiel nach Pflegegrad - Effektive monatliche Belastung

¹ 50% für Kurzzeitpflege kann zusätzlich für die Verhinderungspflege veranschlagt werden (Erhöhung um 806,- € / Jahr).
² Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.