Pflegegeld 2024 - Zum 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld

Ab 1. Januar 2024 wurden das Pflegegeld und die Pflegeleistungen um 5 % erhöht. Je nach Pflegegrad 2 bis 5 erhalten die Pflegebedürftige jetzt bis zu 45 Euro mehr.

24 Stunden Pflege zu Hause - Pflegegeld 2024

Das Pflegegeld steigt ab 2024 um 5%. Dies gilt auch in der sogenannten Pflege zu Hause.

In der Bundesrepublik zählte das Statistische Bundesamt im Jahre 2021 ca. fünf Millionen Pflegebedürftige. Im Jahre 2001 waren es noch die Hälfte (2,5 Millionen). Wir werden immer älter und dies macht sich natürlich bemerkbar. Viele Pflegebedürftige werden von Familienmitgliedern betreut oder greifen zu einer sogenannte Pflege zu Hause durch Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa.
Eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5% kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. Das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) macht es möglich. Ab Januar 2025 soll dann eine weitere Erhöhung um 4,5 % folgen.

Pflegegeld in der häuslichen Pflege

Pflegegradbis 31.12.2023aktuell ab 01.01.2024
Pflegegrad 1/ */ *
Pflegegrad 2316 Euro332 Euro
Pflegegrad 3545 Euro572 Euro
Pflegegrad 4728 Euro764 Euro
Pflegegrad 5901 Euro946 Euro

* Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.

Was ändert sich 2024 in der Verhinderungspflege?

In der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege erfolgt 2024 keine finanzielle Erhöhung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt 6 Wochen
(Pflegegrad 2 bis 5) und eine sechsmonatige Vorpflegezeit in einer häuslichen Umgebung.
Die Verhinderungspflege beträgt pro Jahr 1.612 Euro.
Zusätzlich können nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege anteilig (806 Euro), für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Es stehen somit pro Jahr insgesamt 2.418 Euro zur Verfügung.

Für junge Erwachsene unter 25 Jahre (Pflegegrad 4 und 5) wurden die Leistungen seit 1. Januar 2024 erweitert.

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege

Pflegegradbis 31.12.2023aktuell ab 01.01.2024
Pflegegrad 1**
Pflegegrad 2724 Euro761 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro1.432 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro1.778 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro2.200 Euro

* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro / Monat.

Pflegesachleistungen - Erhöhung ab 1. Januar 2024

Auch die Pflegesachleistungen steigen ab Januar 2024 um fünf Prozent.
Bei diesen Leistungen handelt es sich um individuelle Betreuung wie z.B. Haushaltshilfe und Unterstützung bei der Körperpflege. Erbracht werden diese Leistungen stundenweise durch einen ambulanten Pflegedienst.

Vollstationäre Pflege - Leistungsbeträge ab 1. Januar 2024.

Bei der vollstationärer Pflege z.B. Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Versorgung, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.

Vollstationäre Pflege - Leistungen

Vollstationäre Pflege - Pflegeheim

Pflegegradmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1125 Euro *
Pflegegrad 2770 Euro
Pflegegrad 31.262 Euro
Pflegegrad 41.775 Euro
Pflegegrad 52.005 Euro

* Einsetzbarer Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro / Monat.

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege steigt zum 1. Januar 2024

Die Pflegekasse unterstützt die im Pflegeheim lebenden Pflegebedürftigen seit zwei Jahren mit Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach § 43c SGB XI. Die Zuschüsse sind ausschließlich für die Pflegekosten gedacht. Seit 1. Januar 2024 wurden die Prozentsätze erhöht. Die Höhe richtet sich nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

Aufenthaltsdauer im PflegeheimZuschlag 2023Zuschlag ab 01. Januar 2024
Im ersten Jahr5 Prozent15 Prozent
Im zweiten Jahr25 Prozent30 Prozent
Im dritten Jahr45 Prozent50 Prozent
Ab dem vierten Jahr70 Prozent75 Prozent

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